Externer Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen.

Warum ein externer Beauftragter sinnvoll ist.

Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Mit Datenschutz as a Service bietet legitimis eine Lösung, die Ihr Unternehmen dauerhaft entlastet. Wir übernehmen alle Aufgaben rund um den Datenschutz, beraten Sie dabei, wie Sie Ihre Systeme aktuell halten und sorgen dafür, dass Sie jederzeit gesetzeskonform arbeiten.
Ein Mann im Anzug knöpft sein Jackett vor einer modernen Treppe.
Ein Mann im Anzug knöpft sein Jackett vor einer modernen Treppe.

Was bedeutet Datenschutz as a Service?

Ein externer Ansprechpartner bietet Ihnen klare Vorteile. Sie profitieren von aktuellem Fachwissen, vermeiden Interessenkonflikte und sparen die Kosten einer internen Lösung. Die legitimis GmbH übernimmt die gesamte Koordination für Ihren Datenschutz. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit sicher aufgestellt ist und Sie sich sorgenfrei zurücklehnen können.

Ihre Vorteile im Überblick.

Ein persönlicher Ansprechpartner.

Wir setzen auf klare, verständliche Kommunikation statt auf Fachjargon.

Über zwanzig Jahre Erfahrung im Datenschutz.

Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern.

Skalierbare Betreuung für Unternehmen jeder Größe.

Unsere Lösungen passen sich flexibel an Ihre Bedürfnisse an, egal ob Sie gerade starten, oder bereits ein großes Unternehmen sind.

Häufig gestellte Fragen.

Wer kann Datenschutzbeauftragter nach der DSGVO sein?
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten kann innerhalb des Unternehmens durch einen eigenen Mitarbeiter (zusätzlich zu seinen eigentlichen Aufgaben) wahrgenommen werden, wenn dieser über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen verfügt. Alternativ kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wird?
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in vielen Unternehmen nach Art. 37 DSGVO Pflicht. Eine Nicht-Benennung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann teuer werden. Gleiches gilt für die Einhaltung aller weiteren Pflichten der DSGVO, denn jedes Unternehmen, egal ob Einzelunternehmer oder Großkonzern, muss sich an die Vorgaben der DSGVO halten. Es drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweit erzielten Vorjahresumsatzes gem. Art. 83 Abs. 4 DSGVO.
Welche Qualifikation braucht ein (ext.) Datenschutzbeauftragter?
Die erforderliche Qualifikation eines DSB richtet sich nach den Vorgaben des Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Nicht jede unternehmensinterne oder -externe Person kann diese Aufgabe übernehmen. Vielmehr muss u.a. eine fachliche Qualifikation und Expertise im Bereich des Datenschutzes vorhanden sein. Dies kann z.B. bei IT-Spezialisten oder Juristen der Fall sein. Darüber hinaus muss die benannte Person in der Lage sein, die in Art. 39 DSGVO genannten Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere dürfen keine Interessenkonflikte bestehen (z.B. Geschäftsführer, IT-Leiter, Leitung HR etc.), um als Datenschutzbeauftragter in Frage kommen.
Potentialanalyse

Datenschutz muss nicht teuer sein.

Unsere unabhängige Analyse ist Ihr Fahrplan für ein effektives Datenmanagement. Sprechen Sie jetzt mit unseren Datenexperten.

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